Information zur Rauchmelderpflicht

 

In Deutschland sterben jährlich etwa 600 Menschen bei Wohnungsbränden. Hinzu kommen ca. 6.000 Kinder und Erwachsene, die durch Brände verletzt werden.

 

Rund zwei Drittel aller Brandopfer werden zu Hause, meist nachts, im Schlaf überrascht.

 

Deshalb haben bereits einige Länder gesetzlich vorgeschrieben, dass bei Neu- und Umbauten folgende Räume als Mindestausstattung mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen:

 

-          Schlaf- und Kinderzimmer

-          Flure, die als Rettungswege dienen

 

Bestehende Wohnungen müssen nachgerüstet werden (Die hiefür festgelegte Frist entnehmen Sie den jeweiligen Bauordnungen der Länder, siehe auch hier).

 

Warum ist der Brandrauch so gefährlich für Sie?

Bei einem Brand sind es meistens nicht die Flammen, sondern die giftigen Rauchgase welche zum Tod führen. Die gefährlichen Gase bilden sich bei der Brandentstehung und breiten sich in der Wohnung so schnell aus, dass Sie innerhalb von Sekunden die Orientierung und das Bewusstsein verlieren können.

 

Im Brandfall bleiben Ihnen nur wenige Minuten um die Wohnung zu verlassen. Daher sind Rauchmelder für eine frühzeitige Branderkennung unverzichtbar!

Leider verhindern Rauchmelder keine Brände, aber sie erkennen den Brandrauch frühzeitig und warnen Sie mit einem lautstarken Signal!

 

Worauf sollten Sie achten?

In großen Wohneinheiten bzw. in Wohneinheiten und Gebäuden wo der Fluchtweg über mehrere Etagen führt ist es sinnvoll einige Rauchmelder mit Draht- oder Funkverbindung „zu vernetzen“. Bei Auslösung eines „vernetzten“ Rauchmelders wird das akustische Signal der anderen „mit vernetzten“ Rauchmelder automatisch aktiviert, so dass im gesamten Wohnbereich bzw. Gebäude das Warnsignal zu hören ist.

 

Jeder Rauchwarnmelder muss dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein: 

  • DIN EN 14604
  • Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
  • Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
  • vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde